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UTE RIEGGER
HEILPRAKTIKERIN

Kosten

Das Rechtsverhältnis zwischen Heilpraktiker und Patient begründet sich nach dem Dienstvertragsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Abrechnungsgrundlage der deutschen Heilpraktiker ist, sofern nicht anders vereinbart wurde, die GebüH (Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker von 1985) der Deutschen Heilpraktikerverbände. (www.heilpraktiker.org/gebuehrenverzeichnis-fuer-heilpraktiker)

Ich rechne meine Leistungen, soweit nichts anderes vereinbart wurde, nach der GebüH ab.

Die Behandlung ist individuell auf den Patienten abgestimmt. Insofern sind die Kosten abhängig von den erforderlichen Leistungen und dem damit verbundenen Zeitaufwand. Vor einer Behandlung werden mit dem Patienten die zu erwartenden Kosten und die geplante Therapie eingehend besprochen. Die Rechnung enthält eine detaillierte Aufstellung der erbrachten Leistungen mit Angabe der jeweiligen Ziffer nach GebüH.

In der Regel wird eine Kostenerstattung für gesetzlich Versicherte durch die Krankenkassen nicht übernommen. Wenn Sie beihilfeberechtigt oder privat versichert sind bzw. eine private Zusatzversicherung haben, fragen Sie bitte bei Ihrer Krankenkasse nach, ob diese eine Erstattung der Kosten übernimmt.

Information zum Thema Erstattungen von Heilpraktikerleistungen durch die Krankenkassen können Sie auch beim Verband klassischer Homöopathen Deutschlands e.V., Wagnerstraße 20, 89077 Ulm (www.vkhd.de) bekommen.